Wichtige Informationen
Entsprechend dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Hotels einchecken, wenn sie von ihren Eltern oder einem berechtigten Erwachsenen begleitet werden. Wenn eine minderjährige Person von einem Erwachsenen begleitet wird, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, muss für den Check-in im Hotel eine schriftliche Genehmigung für die minderjährige Person vorgelegt werden. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt und von beiden Elternteilen unterschrieben sein und zusammen mit den notariell beglaubigten Kopien ihrer Ausweise präsentiert werden. Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen außerdem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, der ihre Identität und die der Eltern beweist. Der Ausweis muss auch dann vorgelegt werden, wenn Minderjährige von ihren Eltern begleitet werden. Falls Minderjährige in Begleitung von nur einem Elternteils reisen, ist eine vom abwesenden Elternteil unterschriebene, notariell beglaubigte Vollmacht zusammen mit einer notariell beglaubigten Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils vorzulegen.