Wichtige Informationen
Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer offiziellen Begleitperson in Hotels einchecken. Werden Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt,ist beim Check-in eine schriftliche Genehmigung für die Minderjährigen vorzulegen. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit beglaubigten Kopien der Lichtbildausweise der Eltern vorgelegt werden. Außerdem ist von allen Minderjährigen unter 18 Jahren ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen, um sowohl die eigene als auch die Identität der Eltern nachzuweisen. Dieser ist auch dann vorzulegen, wenn die Minderjährigen von den Eltern begleitet werden. Werden Minderjährige nur von einem Elternteil begleitet, ist eine notariell beglaubigte und durch den abwesenden Elternteil unterzeichnete Vollmacht zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Lichtbildausweises dieses Elternteils vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass in der Zimmerkategorie Superior keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass bei einer vorzeitigen Abreise die Unterkunft dennoch den Gesamtbetrag der Buchung in Rechnung stellt.