Kurze Beschreibung
Dieses Hotel liegt nur 1 Block von Rios berühmtem Strand Copacabana entfernt und bietet einen atemberaubenden Blick auf den Atlantischen Ozean. Die Dachterrasse begrüßt Sie mit einem Pool, einer Sauna und einem Whirlpool. WLAN ist verfügbar. Die 3-Sterne-Zimmer des Oceano Copacabana sind hell und geräumig. Sie sind mit farbenfroher Bettwäsche und bunten Gemälden, Klimaanlage, Kabel-TV und einer Minibar ausgestattet. Einige besitzen zusätzlich einen Balkon mit Meerblick. Das Frühstücksbuffet wird täglich von 06:30 bis 10:00 Uhr aufgetragen und umfasst verschiedene tropische Früchte, Kuchen und Gebäck. An der Poolbar können Sie Sandwiches und erfrischende Getränke bestellen. Der Zimmerservice sorgt für zusätzlichen Komfort. Der U-Bahnhof Cardeal Arcoverde liegt nur 450 m entfernt und bietet einen bequemen Anschluss an die weiteren Teile Rios. Den Strand Ipanema und den Zuckerhut erreichen Sie nach je 3,5 km. Am Strand Copacabana finden Sie belebte Bars und Restaurants.
Wichtige Informationen
Eine Zimmerbelegung mit mehr als 3 Personen ist in diesem Hotel, unabhängig von deren Alter, nicht möglich. Für die Nutzung des Gepäckraums mit bis zu 2 Koffern fällt eine Gebühr von BRL 10 an. Für jeden weiteren Kofferwerden zusätzlich BRL 10 berechnet. Bitte beachten Sie, dass die bei der Reservierung verwendete Kreditkarte auf den Namen der anreisenden Person ausgestellt sein muss. Ein früher Check-in oder später Check-out sind gegen einen zusätzlichen Tagessatz möglich. Gern können Sie Ihr Gepäck im Hotel unterstellen, wenn Sie vor der regulären Check-in-Zeit anreisen. --------------- Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines volljährigen Aufsichtsberechtigten in ein Hotel einchecken. Wird der/ die Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, muss beim Check-in eine schriftliche Vollmacht für den/ die Minderjährige/n vorgelegt werden, damit er/ sie einchecken darf. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt und von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Sie wird zusammen mit den notariell beglaubigten Kopien der Lichtbildausweise beider Elternteile vorgelegt. Minderjährige unter 18 Jahren legen bitte ebenfalls ihren gültigen Lichtbildausweis vor, um ihre Identität und die ihrer Eltern nachzuweisen. Auch wenn der/die Minderjährige in Begleitung der Eltern anreist, muss ein Ausweis vorgelegt werden. Wird der Minderjährige nur von einem Elternteil begleitet, ist eine vom abwesenden Elternteil unterzeichnete beglaubigte Genehmigung sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils vorzulegen.