Kurze Beschreibung
Das Windsor Guanabara Hotel begrüßt Sie in der Innenstadt von Rio de Janeiro, nur ein paar Straßen vom Flughafen Santos Dumont entfernt. Die weiteren Bereiche der Stadt erreichen Sie von hier ebenfalls bequem. Von der Dachterrasse genießen Sie den herrlichen Blick auf die Bucht von Guanabara und verschiedene historische Denkmäler. Entspannen Sie in diesem 4-Sterne-Hotel im Pool, dem Fitnesscenter oder der Sauna und besuchen Sie auch die Poolbar. Ein gehobenes Restaurant lädt zu Buffets und Speisen à la carte ein.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass die Servicegebühr in Höhe von 10 % nicht im Zimmerpreis inbegriffen ist. Diese muss in der Unterkunft entrichtet werden. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlung nur mit einer brasilianischen Kreditkarte möglich ist. Bitte beachten Sie, dass Aufpreise nicht in Raten bezahlt werden können. Bitte beachten Sie, dass das Hotel für eventuelle persönliche Mehrausgaben eine Vorautorisierung Ihrer Kreditkarte verlangt. Diese Unterkunft akzeptiert nur Debitkarten, die in Brasilien ausgestellt wurden. Es werden weder ausländische Debitkarten noch Schecks akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass die Parkplätze der Verfügbarkeit beim Check-in unterliegen. Bitte beachten Sie, dass gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer offiziellen Begleitperson in Hotels einchecken dürfen. Handelt es sich bei der Begleitung des/der Minderjährigen nicht um einen Elternteil, muss beim Check-in eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit den notariell beglaubigten Kopien der Ausweise der Eltern vorgelegt werden. Zudem müssen alle Minderjährigen unter 18 Jahren einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um ihre eigene Identität und die ihrer Eltern nachzuweisen. Der Ausweis ist auch dann vorzulegen, wenn Minderjährige von ihren Eltern begleitet werden. Werden Minderjährige von nur einem Elternteil begleitet, ist eine notariell beglaubigte, vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Vollmacht sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Ausweises dieses Elternteils vorzulegen.