Kurze Beschreibung
Dieses 4-Sterne-Hotel erwartet Sie in einem Wohngebiet, nur wenige Schritte vom Strand von Flamengo entfernt. Das Stadtzentrum und der Strand von Copacabana sind von der Unterkunft leicht erreichbar. WLAN nutzen Sie kostenfrei. Das Windsor Florida Hotel bietet Ihnen komfortable Unterkünfte in einer Gegend, in der sich der alte Charme harmonisch in das lebendige Treiben von Rio de Janeiro einfügt. Das charmante Babuska Restaurant in der Lobby ist auf brasilianische Küche spezialisiert und serviert Ihnen ein reichhaltiges Buffet sowie eine exzellente Auswahl an À-la-carte-Gerichten. Der Zimmerservice steht Ihnen täglich rund um die Uhr zur Verfügung. Das Windsor Flórida bietet eine günstige Lage und ist 140 m vom U-Bahnhof Catete und 1,4 km vom Yachthafen Marina da Glória entfernt. Der Flughafen Rio de Janeiro-Santos Dumont befindet sich 2,6 km entfernt, und vom Flughafen Rio de Janeiro-Antônio Carlos Jobim trennen Sie 19,4 km.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass die Servicegebühr in Höhe von 10 % nicht im Zimmerpreis inbegriffen ist und in der Unterkunft entrichtet werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung in Raten nur mit einer brasilianischen Kreditkarte möglich ist. Bitte beachten Sie, dass Aufpreise nicht in Raten gezahlt werden können. Bitte beachten Sie, dass das Hotel eine Vorautorisierung der Kreditkarte für eventuelle persönliche Mehrausgaben verlangt. Die Unterkunft akzeptiert nur Debitkarten, die in Brasilien ausgestellt wurden. Ausländische Debitkarten und Schecks werden nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass die Parkplätze der Verfügbarkeit beim Check-in unterliegen. Bitte beachten Sie, dass nach dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 Minderjährige unter 18 Jahren nur in Hotels einchecken dürfen, wenn sie von ihren Eltern oder einem aufsichtsberechtigten Erwachsenen begleitet werden. Werden Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, muss beim Check-in eine schriftliche Vollmacht für die/den Minderjährige/n vorgelegt werden. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit beglaubigten Kopien der Lichtbildausweise der Eltern vorgelegt werden. Außerdem ist von allen Minderjährigen unter 18 Jahren ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen, um sowohl die eigene als auch die Identität der Eltern nachzuweisen. Dieser muss auch dann vorgelegt werden, wenn der/die Minderjährige von den Eltern begleitet wird. Falls Minderjährige nur von einem Elternteil begleitet werden, muss eine notariell beglaubigte, vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Erlaubnis sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Lichtbildausweises des abwesenden Elternteils vorgelegt werden.