Kurze Beschreibung
Das Rondônia Palace liegt nur 300 m vom Strand Flamengo entfernt und bietet geräumige Zimmer mit kostenfreiem Internetzugang und einem LCD-Kabel-TV sowie ein brasilianisches Restaurant. Das Hotel liegt jeweils 200 m von den U-Bahn-Stationen Catete und Largo do Machado entfernt, von denen aus Sie die anderen Teilen von Rio de Janeiro leicht erreichen können. Der Strand Copacabana ist 10 Fahrminuten entfernt. Der berühmte Zuckerhut liegt nur 3,5 km entfernt. Die Zimmer im Hotel Rondônia Palace verfügen über Holzböden und helle Wände, ein Radio, ein Telefon, eine Minibar und einen Safe. Beginnen Sie den Tag mit einem abwechslungsreichen Frühstücksbuffet mit tropischem Obst, frischen Säften, Kuchen und Gebäck. À-la-carte-Spezialitäten werden zum Mittag- und Abendessen serviert und exotische Getränke können Sie an der Bar bestellen. Ein Computerbereich mit kostenfreiem Internetzugang steht in der Lobby zur Verfügung und die Unterkunft verfügt zudem über eine 24-Stunden-Rezeption.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass das Hotel Ihre Kreditkarte mit dem Buchungsbetrag vorautorisiert. Dies ist keine effektive Belastung Ihres Kreditkartenkontos. Ein Zustellbett oder ein Kinderbett kann nur im Dreibettzimmer auf Anfrage untergebracht werden. Hierfür können Aufpreise anfallen. Die beim Check-in vorgelegte Kreditkarte muss auf den Namen ausgestellt sein, über den die Buchung erfolgt ist. Bitte beachten Sie, dass der Gesamtbetrag der Buchung bei der Ankunft berechnet wird. Ein früher Check-in und ein später Check-out sind nur an Wochenenden und je nach Verfügbarkeit möglich. Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8069 von 1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Hotels einchecken, wenn sie von ihren Eltern oder einem berechtigten Erwachsenen begleitet werden. Handelt es sich bei der Begleitperson des Minderjährigen nicht um ein Elternteil, muss beim Check-in in eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden, die dem Minderjährigen den Check-in gestattet. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt und von beiden Elternteilen unterschrieben sein sowie zusammen mit notariell beglaubigten Kopien der Ausweise der Eltern vorgelegt werden. Zudem müssen sich Minderjährige unter 18 Jahren mit einem gültigen Lichtbildausweis, der ihre Identität und die ihrer Eltern bestätigt, ausweisen. Dieser Ausweis muss auch dann vorgelegt werden, wenn der/die Minderjährige von seinen/ihren Eltern begleitet wird.