Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass Kinder von ihren Eltern begleitet werden müssen. Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer offiziellen Begleitperson in Hotels einchecken. Handelt es sich bei der Begleitung des/der Minderjährigen nicht um einen Elternteil, muss beim Check-in eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit den notariell beglaubigten Kopien ihrer Ausweise vorgelegt werden. Zudem müssen alle Minderjährigen unter 18 Jahren einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen, um ihre eigene Identität und die der Eltern nachzuweisen. Der Ausweis muss auch dann vorgelegt werden, wenn Minderjährige von ihren Eltern begleitet werden. Werden Minderjährige nur von einem Elternteil begleitet, muss eine notariell beglaubigte, vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Erlaubnis sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Lichtbildausweises dieses Elternteils vorgelegt werden.