Kurze Beschreibung
Das Hotel Trianon Paulista erwartet Sie an São Paulos beliebter Avenida Paulista, 2 Querstraßen von der U-Bahnstation Trianon-Masp entfernt. Freuen Sie sich auf einen Pool auf dem Dach, Aussicht auf den Trianon Park, kostenfreies WLAN, ein Fitnesscenter und ein Businesscenter. Im Restaurant Casablanca genießen Sie regionale und internationale Küche. Die Bar im Hotel Trianon Paulista bietet Bier vom Fass, Vorspeisen und einen großen Flachbild-TV. Morgens erwartet Sie ein kostenfreies Frühstücksbuffet. Die klimatisierten Zimmer im Trianon Paulista Hotel verfügen über eine Minibar, einen Flachbild-Kabel-TV und einen Schreibtisch. Nichtraucherzimmer sind ebenfalls vorhanden. Entspannen Sie sich in der Sauna und im Solarium oder genießen Sie ein erfrischendes Getränk auf der Terrasse am Pool. Die 24-Stunden-Rezeption ist Ihnen gern mit einem Wäsche- und einem Zimmerservice behilflich. Dieses 4-Sterne-Hotel befindet sich im Stadtteil Jardin von São Paulo, nur 10 Gehminuten vom Museu de Arte de São Paulo und 800 m von den Einkaufsmöglichkeiten des Shopping Conjunto Nacional entfernt. Den Ibirapuera Park erreichen Sie nach 2,8 km, den Flughafen São Paulo-Congonhas nach 10 km und den internationalen Flughafen São Paulo-Guarulhos nach 35 km.
Wichtige Informationen
Beachten Sie bitte, dass die Nutzung von Babybetten der Verfügbarkeit unterliegt und diese vor der Anreise beim Hotel erfragt werden muss. Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Hotels einchecken, wenn sie von ihren Eltern oder einem dazu berechtigten Erwachsenen begleitet werden. Wenn Minderjährige nicht von einem Elternteil begleitet werden, muss beim Check-in im Hotel eine schriftliche Genehmigung für den Minderjährigen vorgelegt werden. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt und von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Außerdem sind notariell beglaubigte Kopien der Ausweise der Elternteile vorzulegen. Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um ihre Identität sowie die der Eltern nachzuweisen. Der Lichtbildausweis muss auch vorgelegt werden, wenn eine minderjährige Person von ihren Eltern begleitet wird. Werden Minderjährige nur von einem Elternteil begleitet, ist eine notariell beglaubigte, vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Genehmigung sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Lichtbildausweises dieses Elternteils vorzulegen.