Wichtige Informationen
Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen in Hotels einchecken. Werden Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, muss beim Check-in eine schriftliche Genehmigung für die Minderjährigen vorgelegt werden. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit beglaubigten Kopien der Lichtbildausweise der Eltern vorgelegt werden. Zudem müssen sich Minderjährige unter 18 Jahren mit einem gültigen Lichtbildausweis, der ihre Identität und die ihrer Eltern bestätigt, ausweisen. Dieser Ausweis ist auch dann vorzulegen, wenn Minderjährige von ihren Eltern begleitet werden. Wenn die minderjährige Person nur von 1 Elternteil begleitet wird, muss eine notariell beglaubigte, vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Vollmacht sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Personalausweises dieses Elternteils vorgelegt werden.