Wichtige Informationen
Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines erziehungsberechtigten Erwachsenen in Hotels einchecken. Wird ein Minderjähriger von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um ein Elternteil handelt, ist im Hotel beim Check-in eine schriftliche Vollmacht für den Minderjährigen vorzulegen. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt, von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit den notariell beglaubigten Kopien ihrer Ausweise vorgelegt werden. Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen zum Nachweis der eigenen Identität sowie der ihrer Eltern einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Der Ausweis ist auch dann vorzulegen, wenn Minderjährige in Begleitung ihrer Eltern anreisen. Wenn die minderjährige Person nur von einem Elternteil begleitet wird, ist eine notariell beglaubigte, vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Genehmigung sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Lichtbildausweises dieses Elternteils vorzulegen.