Wichtige Informationen
Nach dem brasilianischen Bundesgesetz Nr. 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur dann in Hotels einchecken, wenn sie von ihren Eltern oder einer offiziellen volljährigen Begleitperson begleitet werden. Handelt es sich bei der Begleitung des Minderjährigen nicht um einen Elternteil, ist beim Check-in im Hotel eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt und von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Sie ist zusammen mit den notariell beglaubigten Kopien der Ausweise der Eltern vorzulegen. Außerdem müssen alle Minderjährigen unter 18 Jahren einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um ihre eigene Identität und die ihrer Eltern nachzuweisen. Der Ausweis ist auch dann vorzulegen, wenn Minderjährige von ihren Eltern begleitet werden. Falls Minderjährige in Begleitung von nur 1 Elternteil anreisen, ist eine vom abwesenden Elternteil unterschriebene, notariell beglaubigte Vollmacht zusammen mit einer notariell beglaubigten Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils vorzulegen. Gemäß dem Landesgesetz Nr. 15.449 von São Paulo behält die Unterkunft eine Kopie des Ausweises des Minderjährigen und der Genehmigung mit der vom Jugendgericht bestätigten Unterschrift ein. Wenn Sie einen Preis für 2 Personen gebucht haben, ist die kostenfreie Nutzung des Internet-Zugangs je nach Verfügbarkeit inbegriffen. Kinder unter 10 Jahren übernachten kostenfrei in einem der vorhandenen Betten, wenn 2 zahlende Erwachsenen im Zimmer wohnen.