Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass Zustell- und Babybetten nur auf Anfrage und bei Verfügbarkeit erhältlich sind. Minderjährige unter 18 Jahren müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um sowohl ihre eigene Identität als auch die ihrer Eltern nachzuweisen. Der Lichtbildausweis ist auch dann vorzulegen, wenn die minderjährige Person von den Eltern begleitet wird. Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines sorgeberechtigen Erwachsenen in Hotels einchecken. Werden Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, muss beim Check-in im Hotel eine schriftliche Vollmacht für die Minderjährigen vorgelegt werden. Diese Vollmacht muss beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterschrieben sein und zusammen mit beglaubigten Kopien ihrer Ausweise vorgelegt werden.