Wichtige Informationen
Laut des brasilianischen Bundesgesetzes 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Hotels einchecken, wenn sie von ihren Eltern oder einem berechtigten Erwachsenen begleitet werden. Wenn ein Minderjähriger von einem anderen Erwachsenen, der nicht ein Elternteil ist, begleitet wird, ist es notwendig, eine schriftliche Genehmigung für die Minderjährigen beim Check-in vorzulegen. Diese Genehmigung muss beglaubigt und von beiden Elternteilen unterschrieben und zusammen mit einer notariell beglaubigten Kopie der Ausweise der Eltern vorgelegt werden. Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen außerdem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um ihre Identität und die ihrer Eltern zu belegen. Dieser muss auch vorgelegt werden, wenn ein Minderjähriger von seinen/ihren Eltern begleitet wird.