Wichtige Informationen
Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines volljährigen Aufsichtsberechtigten in ein Hotel einchecken. Wenn Minderjährige anstelle eines Elternteils von einem anderen Erwachsenen begleitet werden, ist beim Check-in im Hotel eine schriftliche Genehmigung für den Minderjährigen vorzulegen. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterschrieben sein und zusammen mit notariell beglaubigten Kopien der Ausweise beider Elternteile vorgelegt werden. Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um ihre Identität sowie die der Eltern nachzuweisen. Dieser muss auch dann vorgelegt werden, wenn Minderjährige von ihren Eltern begleitet werden. Werden Minderjährige nur von einem Elternteil begleitet, sind eine notariell beglaubigte, vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Genehmigung sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Ausweises dieses Elternteils vorzulegen.