Kurze Beschreibung
Das Hotel Deville Prime Cuiabá verfügt über moderne Unterkünfte mit einem LCD-Kabel-TV und kostenfreiem WLAN. Freuen Sie sich auch auf einen Pool und einen Wellnessbereich. An der Unterkunft stehen außerdem Parkmöglichkeiten und verschiedene gastronomische Einrichtungen zur Verfügung. Die klimatisierten 5-Sterne-Zimmer im Hotel Deville Prime Cuiabá bieten einen Safe und eine Minibar. Die weitere Ausstattung umfasst ein Telefon mit einem Anrufbeantworter und Durchwahlmöglichkeiten zu Hoteldienstleistungen. Alle Zimmer und die gesamte Unterkunft sind komplett rauchfrei. Sie können im gut ausgestatteten Fitnesscenter trainieren und sich im Spielezimmer beim Billard vergnügen. Im Naga Spa können Sie bei einer Reflexzonenmassage entspannen. Ebenso werden hier Gesichtsmassagen für Männer und Frauen angeboten. Das große Ventanas Restaurant empfängt Sie mit brasilianischer und internationaler Küche. In der Lobbybar können Sie sich von 01:30 Uhr bis 05:30 Uhr an einem Mini-Buffet bedienen. Die Poolbar ist rund um die Uhr geöffnet. Das Hotel Deville Prime Cuiabá befindet im Zentrum der Stadt Cuiabá. Nach 1,5 km erreichen Sie den Mãe-Bonifácia-Park und nach 10 km den Flughafen Marechal Rondon.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass Sie das WLAN mit 756 KB kostenlos nutzen. Eine schnellere WLAN-Verbindung mit 2 MB steht gegen einen Aufpreis in Höhe von BRL 15,00 für 24 Stunden zur Verfügung. Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Hotels einchecken, wenn sie von ihren Eltern oder einem sorgeberechtigten Erwachsenen begleitet werden. Wenn Minderjährige von einem anderen Erwachsenen als einem Elternteil begleitet werden, ist dem Hotel eine schriftliche Genehmigung vorzulegen, dass der/die Minderjährige einchecken darf. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt und von beiden Elternteilen unterzeichnet sein. Sie ist zusammen mit notariell beglaubigten Kopien der Ausweise der Eltern vorzulegen. Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, der ihre Identität und die der Eltern nachweist. Dieser Ausweis muss auch dann vorgelegt werden, wenn die Minderjährigen von ihren Eltern begleitet werden. Falls die Minderjährigen nur von einem Elternteil begleitet werden, sind eine notariell beglaubigte und vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Genehmigung sowie eine notariell beglaubigte Kopie vom Ausweis des nicht mitreisenden Elternteils vorzulegen.