Wichtige Informationen
Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Hotels einchecken, wenn sie von ihren Eltern oder einem berechtigten Erwachsenen begleitet werden. Wird eine minderjährige Person von einem Erwachsenen begleitet wird, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, muss für den Check-in im Hotel eine schriftliche Genehmigung für die minderjährige Person vorgelegt werden. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterschrieben sein und zusammen mit den notariell beglaubigten Kopien ihrer Ausweise vorgelegt werden. Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen, der ihre Identität und die der Eltern nachweist. Der Ausweis muss auch dann vorgelegt werden, wenn der Minderjährige von den Eltern begleitet wird.