Wichtige Informationen
Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines volljährigen Aufsichtsberechtigten in ein Hotel einchecken. Wenn Minderjährige anstelle eines Elternteils von einem anderen Erwachsenen begleitet werden, muss beim Check-in im Hotel eine schriftliche Genehmigung für den Minderjährigen vorgelegt werden. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt und von beiden Elternteilen unterschrieben sein. Außerdem sind notariell beglaubigte Kopien der Ausweise beider Elternteile vorzulegen. Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen zudem einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um ihre Identität sowie die der Eltern nachzuweisen. Dieser muss auch dann vorgelegt werden, wenn die Minderjährigen von ihren Eltern begleitet werden.