Wichtige Informationen
Gemäß brasilianischem Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in einem Hotel einchecken, wenn sie von ihren Eltern oder einem aufsichtsberechtigten Erwachsenen begleitet werden. Wird die minderjährige Person von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um ein Elternteil handelt, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden, damit die minderjährige Person im Hotel einchecken kann. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterschrieben sein und zusammen mit den notariell beglaubigten Kopien der Ausweise beider Elternteile vorgelegt werden. Außerdem müssen alle Minderjährigen unter 18 Jahren einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um sowohl ihre als auch die Identität ihrer Eltern nachzuweisen. Der Ausweis muss auch dann vorgelegt werden, wenn die Minderjährigen von ihren Eltern begleitet werden.