Wichtige Informationen
Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen in Hotels einchecken. Handelt es sich bei der Begleitung des oder der Minderjährigen nicht um ein Elternteil, muss beim Check-in eine schriftliche Genehmigung für die Minderjährigen vorgelegt werden. Diese Genehmigung muss beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit beglaubigten Kopien der Lichtbildausweise der Eltern vorliegen. Zudem müssen Minderjährige unter 18 Jahren einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, der ihre Identität und die ihrer Eltern nachweist. Der Ausweis ist auch dann vorzulegen, wenn Minderjährige von ihren Eltern begleitet werden. Werden Minderjährige nur von 1 Elternteil begleitet, ist eine notariell beglaubigte und durch den abwesenden Elternteil unterzeichnete Bevollmächtigung zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Lichtbildausweises dieses Elternteils vorzulegen.