Kurze Beschreibung
Das Windsor Copa liegt nur 300 m vom Strand Copacabana in Rio de Janeiro entfernt und begrüßt Sie mit einem Fitnesscenter und klimatisierten Zimmern. Freuen Sie sich auf ein Restaurant, das Ihnen Speisen à la carte sowie ein Frühstücksbuffet mit frischem Obst und Säften serviert. Die Metrostation Cardeal Arcoverde ist 500 m von der Unterkunft entfernt. Die Zimmer erwarten Sie alle mit einem LCD-Kabel-TV, einer Minibar und einem Schreibtisch sowie mit einem eigenen Bad mit einem Haartrockner. Einige Zimmer bieten mehr Platz und einen Balkon mit Stadtblick. WLAN ist ebenfalls verfügbar. Das Windsor Copa Hotel ist 25 km vom internationalen Flughafen Galeão entfernt. Das Maracanã-Stadion und die Christusfigur erreichen Sie nach 13 km. Zum Zuckerhut gelangen Sie nach 3,5 km.
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass die Servicegebühr in Höhe von 10 % nicht im Zimmerpreis inbegriffen ist und in der Unterkunft entrichtet werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung in Raten nur mit einer brasilianischen Kreditkarte möglich ist. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren nicht in Raten gezahlt werden können. Diese Unterkunft akzeptiert nur Debitkarten, die in Brasilien ausgestellt wurden. Ausländische Debitkarten und Schecks werden nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass nach dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 Minderjährige unter 18 Jahren nur in Hotels einchecken dürfen, wenn sie von ihren Eltern oder einem aufsichtsberechtigten Erwachsenen begleitet werden. Werden Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, muss beim Check-in eine schriftliche Vollmacht für die/den Minderjährige/n vorgelegt werden. Diese Genehmigung muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit beglaubigten Kopien der Lichtbildausweise der Eltern vorgelegt werden. Außerdem ist von allen Minderjährigen unter 18 Jahren ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen, um sowohl die eigene als auch die Identität der Eltern nachzuweisen. Dieser muss auch dann vorgelegt werden, wenn der/die Minderjährige von den Eltern begleitet wird. Falls Minderjährige nur von einem Elternteil begleitet werden, muss eine notariell beglaubigte, vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Erlaubnis sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Lichtbildausweises des abwesenden Elternteils vorgelegt werden.