Wichtige Informationen
Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer erwachsenen Begleitperson im Hotel einchecken. Handelt es sich bei der Begleitung des/der Minderjährigen nicht um einen Elternteil, ist beim Check-in in das Hotel eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt und von beiden Elternteilen unterschrieben sein sowie zusammen mit notariell beglaubigten Kopien der Ausweise der Eltern vorgelegt werden. Zudem müssen sich alle Minderjährige unter 18 Jahren mit einem gültigen Lichtbildausweis, der ihre Identität und die ihrer Eltern bestätigt, ausweisen. Dieser Ausweis ist auch dann vorzulegen, wenn Minderjährige von ihren Eltern begleitet werden. Wenn die minderjährige Person nur von 1 Elternteil begleitet wird, ist eine notariell beglaubigte, vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Vollmacht sowie eine notariell beglaubigte Kopie des Personalausweises dieses Elternteils vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Zustellbetten um Schlafsofas handelt.