Wichtige Informationen
Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 ist Minderjährigen unter 18 Jahren der Check-in in einem Hotel nur in Begleitung der Eltern oder eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen gestattet. Wird der/die Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um ein Elternteil handelt, muss beim Check-in eine schriftliche Genehmigung vorgelegt werden. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit beglaubigten Kopien der Lichtbildausweise der Eltern vorgelegt werden. Zudem müssen Minderjährige unter 18 Jahren einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um ihre Identität und die ihrer Eltern nachzuweisen. Der Ausweis ist auch dann vorzulegen, wenn Minderjährige von ihren Eltern begleitet werden. Werden Minderjährige nur von einem Elternteil begleitet, ist eine notariell beglaubigte und durch den abwesenden Elternteil unterzeichnete Vollmacht zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Lichtbildausweises dieses Elternteils vorzulegen.