Wichtige Informationen
Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines aufsichtsberechtigten Erwachsenen in Hotels einchecken. Wird die minderjährige Person von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, muss beim Check-in im Hotel eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden, damit die minderjährige Person im Hotel einchecken kann. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterschrieben sein und zusammen mit den notariell beglaubigten Kopien ihrer Ausweise vorgelegt werden. Außerdem müssen alle Minderjährigen unter 18 Jahren einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um sowohl ihre eigene als auch die Identität ihrer Eltern nachzuweisen. Der Ausweis muss auch dann vorgelegt werden, wenn der/die Minderjährige von den eigenen Eltern begleitet wird. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren für Kinder direkt am Hotel während des Check-ins berechnet werden.