Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass der Whirlpool der Unterkunft wegen Wartungsarbeiten vom 05. November bis zum 15. November 2014 geschlossen ist. Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in einem Hotel einchecken, wenn sie von ihren Eltern oder einem aufsichtsberechtigten Erwachsenen begleitet werden. Wird der/die Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, muss beim Check-in im Hotel eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden, in welcher der/dem Minderjährigen der Check-in gestattet wird. Diese Vollmacht muss notariell beglaubigt sowie von beiden Elternteilen unterschrieben sein und zusammen mit notariell beglaubigten Kopien der Ausweise beider Elternteile vorgelegt werden. Außerdem müssen alle Minderjährigen unter 18 Jahren einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, um sowohl ihre als auch die Identität ihrer Eltern nachzuweisen. Dieser Ausweis muss auch dann vorgelegt werden, wenn die Minderjährigen von ihren Eltern begleitet werden. Falls der/die Minderjährige nur von einem Elternteil begleitet wird, muss eine notariell beglaubigte Genehmigung mit Unterschrift des abwesenden Elternteils zusammen mit einer notariell beglaubigten Ausweiskopie dieses Elternteils vorgelegt werden.